EU-„Datenschutz“-Grundverordnung = das Ende von Meinungs- & Pressefreiheit


Die EU-„Datenschutz“-Grundverordnung

Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Kommt ab Mai 2018 eine noch nicht vorstellbare Zensur auf uns zu, die bis zu achtstellige Bußgelder und Tätigkeitsverbote im Namen des europäischen Datenschutzes verhängt?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Am 13.04.2017 hat Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 865/17) gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Darin sind auch Anträge auf einstweilige Anordnung (davon einem Eilantrag) enthalten, sowie die Ablehnung von zwei Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Befangenheitssachen „Aufbrechen und Beiseiteschieben der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG)“ und „Rücksichtnahme auf Bilderberg“ (was im Interview erläutert wird). Vor allem aber macht Sarah Luzia Hassel Reusing die Verletzung von Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, Menschenwürde, Freiheit, Wahlrecht und Eigentum geltend.

Politik und Öffentlichkeit wurde weisgemacht, es gehe vor allem darum, Konzernen wie Google oder Facebook Grenzen zu setzen, doch getroffen wird vor allem, wer öffentlich unliebsame Meinungen äußert und dabei andere Menschen erwähnt. Durch diese EU-Verordnung kann jeder Einwohner der EU-Mitgliedsstaaten ab dem 25.05.2018 als „Verarbeiter“ von Bußgeldern bis zu 10.000.000,- € (in Worten zehn Millionen Euro!) bei Verletzung bürokratischer Vorschriften bzw. bis zu 20.000.000,- € (in Worten 20 Millionen Euro) vor allem bei fehlenden Einwilligungen und von „Verarbeitungsverboten“ getroffen werden.

„Verarbeiter“ ist man schon dadurch, daß man über den Rahmen von Familie und Freundeskreis hinaus etwas über andere Personen äußert, und dabei entweder automatische und/oder halbautomatische Hilfsmittel (z. B. Internetseite, Email, Telefon, Fax, computergeschriebener Brief, Buch, Zeitung, Zeitschrift, Hörgerät, künstlicher Kehlkopf, Lautsprecher, Mikrofon, Megaphon) oder ein „Dateisystem“ (z. B. Computerdatei, Karteikartensystem, Buch, geordnete Zeitungsausschnitte) verwendet.

Mit anderen Worten: Niemand darf irgendetwas über irgendeine andere Person verbreiten und veröffentlichen, wozu diese Person nicht ihre Einwilligung gegeben hat. Weiterhin muß er, zu der Einwilligung zusätzlich noch eine Art Gutachten über die Folgen seiner Veröffentlichung über diese Person abliefern. Welche Kriterien diese Folgeabschätzung dabei erfüllen muß, ist nicht definiert. Das bedeutet im Prinzip, daß es keinerlei Berichterstattung mehr geben darf, auch nicht in den Mainstreammedien, ohne daß vorher schriftliche Einwilligungen vorliegen und eine Folgeanalyse erstellt wurde. Die gigantischen Strafen kommen einer Verunmöglichung von Berichterstattung gleich.

Die beiden Menschenrechtler haben sich schon oft als aufmerksame und gewissenhafte Wächter und Rechercheure erwiesen. Auch hier sind Sarah und Volker auf ein Gesetzesvorhaben gestoßen, das kaum jemand kennt - und das immense Auswirkungen auf die europäischen Völker, auf die Menschenrechte wie Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung und das Recht, sich aus frei zugänglichen Quellen unterrichten zu können hat. Sollte dieses Gesetz tatsächlich so in Kraft treten, würde dies unsere Gesellschaft von Grund auf drastisch ändern.

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