Zensur 002 - liberale Aktivistin auf FB gesperrt

Das Original dieses Beitrags erschien vor ca. 25 Tagen auf meinem Google+ Konto:
https://plus.google.com/106613867040667347381/posts/XTbHKbwUaG1

Der Beitrag von Roland Tichy über Zensur in der BRD, die auch die liberale Aktivistin Anabel Schunke zuletzt auf Facebook für drei Tage getroffen hat. Anabel Schunke, die selber eine sozialistische und feministische Vergangenheit hat und die Frauenfeindlichkeit des Islam thematisiert, ist wirklich keine, der man hasstriefende Inhalte, rassistisches Gedankengut oder gar Volksverhetzung vorwerfen könnte. Auf dem Bild sieht man ein freundliches Zuprosten von Frau Schunke auf die "sehr überzeugenden Erfolge" der Zensurhelfer.

Das Justizministerium der BRD hat im vergangenen Jahr Betreiber verschiedener Webseiten dazu verpflichtet, wegen Hetzerei oder Hassgeschwafel gemeldete Kommentare und Beiträge auf Kompatibilität mit Deutschem Recht zu prüfen und bei Handlungsbedarf zu entfernen und Benutzer zu sanktionieren. Das Vorgehen ist mitnichten rechtlich sauber, sondern dient dazu, den Bürgern, wichtige, vom Staat aber nicht erwünschte Informationen vorzuenthalten und ihnen die Möglichkeit zum freien Ausdruck im Internet zu nehmen. Jede Unterdrückung der Meinungsfreiheit bedeutet gleichzeitig einen Abbau von Demokratie.

Kompatibilität mit deutschem Recht ist eigentlich sehr einfach. Ich zitiere dazu den Artikel 5 des Grundgesetzes:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit derBerichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung"

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum von Treue zur Verfassung geschrieben wird, wenn es nur ein Grundgesetz gibt. Verfassungen gab es in Deutschland folgende:

  1. Paulskirchenverfassung 1849,
  2. Verfassung des Deutschen Bundes 1870,
  3. Bismarcksche Reichsverfassung 1871,
  4. Weimarer Verfassung 1919,
  5. Verfassung der DDR 1949 (1968, 1974),
  6. Verfassung des jeweiligen Bundeslandes, jedes hat eine.
    Fragt sich jetzt, zu welcher Verfassung im GG Treue gefordert wird, das GG ist bekanntlich keine. Mir als Nichtjuristen erschliesst sich das nicht. Wäre das Grundgesetz eine Verfassung, würde es auch Verfassung heissen, respektive wenn nötig durch eine Volksabstimmung endgültig zur Verfassung bekräftigt werden.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird im StGB § 130 beschrieben. Aber das StGB ist dem GG eindeutig unterstellt, das heisst die Freiheit von Zensur und die Freiheit der Meinung haben eindeutig Priorität.

Ich habe nach dem Anschlag in Brüssel am 22. März 2016 geschrieben, dass wir uns mehr um unsere Länder kümmern sollen. Das sollen wir unbedingt tun und dazu gehört vor allem, dass wir unsere Interessen formulieren und erst einmal rücksichtslos vertreten, wobei insgesamt trotzdem immer WIN-WIN-Situationen angestrebt werden solllen. In unserer Kultur nimmt die Debatte einen hohen Stellenwert ein, die am Ende immer zu Kompromissen führt, es spricht also nichts dagegen, seine Interessen erst einmal rücksichtslos auszusprechen. Bevor Ausländer kritisiert oder gar beschimpft werden usw. muss man die Politik der eigenen Regierung, der Parlamente und die Entscheidungen der Justiz auf die Kompatibilität zu den eigenen Interessen prüfen. Ist diese nicht mehr vorhanden, muss sie unbedingt eingefordert werden. Eigentlich muss sogar gegen jede unerwünschte Verwendung von Steuergeldern rebelliert werden.

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